Stellungnahme des AK GEM zur Beiratsempfehlung „Inklusive Schule in Berlin“

Verabschiedet in der Sitzung des AK GEM am 05.03.2013

Der AK GEM hat sich seit Vorlage des Senatsplans „Gesamtkonzept Inklusive Schule“ vom Januar 2011 an dessen Weiterentwicklung aktiv beteiligt durch

  • seine Stellungnahmen vom 01.03.2011 und 13.03.2012,
  • die Teilnahme an den Konsultationsrunden und dem danach folgenden Beirat,
  • seine Stellungnahme vom 06.11.2012 zu den Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung „Ausbildung von Lehrkräften in Berlin“ (September 2012) und
  • durch seine Mitwirkung an zahlreichen Veranstaltungen.

Dabei ist der AK GEM immer davon ausgegangen, dass „Inklusion“ ein erst noch zu erreichendes gesellschaftliches Ziel ist, das sich nicht nur auf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezieht, sondern sich im Kern auf die individuelle Förderung im Kontext einer Pädagogik der Vielfalt auf alle bezieht, nicht nur auf die, für die zusätzliche Unterstützung aus den unterschiedlichsten Gründen hilfreich ist (z.B. Spracherwerb des Deutschen, Teilleistungsstörungen, aber auch Talentförderung). Die inklusive Schulentwicklung ist darüber hinaus in einem ebenfalls inklusiv zu entwickelnden Bildungs- und Sozialraum zu entwickeln.

Dennoch begrüßt es der AK GEM, dass sich der Beirat in seinen Empfehlungen auf die in der öffentlichen und fachlichen Diskussion zentralen Fragestellungen konzentriert. Der AK GEM nimmt im Folgenden tabellarisch zu den einzelnen Empfehlungen Stellung und verbindet sie, in Bezug auf die bisherigen Positionen des AK GEM, mit zustimmenden bzw. kritischen Anmerkungen.

Stichwort der Beiratsempfehlung

Anmerkung bzw. Bewertung

1 Recht auf Inklusion im SchG ohne Vorbehalt

Volle Zustimmung; dringend ist nun die umgehende Realisierung!

2 Regionalisierung, Vereinheitlichung und Qualifizierung der Diagnostik

Zustimmung!

3 Rahmenpläne integrieren

Zustimmung!

4 Einrichtung von regionalen BUZ

Zustimmung, vor allem auch zur Einbeziehung der Schulpsychologie

5 Einrichtung von Zentren für Inklusion in jeder Schule

Zustimmung! Dringend erforderlich! Ermäßigungsstunden für die Leitung sind vorzuhalten

6 Schwerpunktschulen

Zustimmung; der AK GEM verweist ausdrücklich auf seine Stellungnahme vom 01.03.2011, in der Schwerpunktschulen als Zwischenschritt beschrieben werden.

Geklärt werden muss von SenBJW, wie die ‚Gefahr des Abdrängens‘ (Beirat) vermieden werden kann.

7 AGs für spezielle Behinderungen

Zustimmung, zügiger Beginn!

8 Bündelung LES

Zustimmung! Der AK GEM spricht sich erneut dafür aus, dass die Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und Sprache (Sonderschulen) generell keine neuen Schüler/innen aufnehmen sollten (s. Stellungnahme vom 01.03.2011).

9 Verlässliche Grundausstattung LES

Zustimmung! Der AK GEM hält einen Zeitplan und Festlegung einer Zielquote Inklusion für notwendig.

10 Inklusionsmittel bis 2018 sichern

Zustimmung; zugleich verweist der AK GEM jedoch darauf, dass die Senatsplanung von der Ausstattung der Sonderpädagogikstellen von 2008 ausging, zwischenzeitlich fielen erhebliche Stellen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Sonderschulen) weg, ohne zu 100% in den Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen verlagert worden zu sein.

11 Ausstattungssicherheit

Zustimmung! Transparenz und Verlässlichkeit würden so endlich für alle Schulen gewährleistet!

12 und 13 Ausstattung LES und Nachsteuerungspool (300 Stellen)

Der AK GEM hat in seiner Stellungnahme vom 01.03.2011 das Grundprinzip einer allg. (sozial differenzierten) LES-Quote begrüßt, jedoch einen Multiplikator von 3,5 h statt 2,5 h gefordert. Allerdings sind damals weder die soziale Differenzierung auf die Einzelschulen (sondern auf Bezirke) vorgenommen worden, noch war ein Nachsteuerungspool angedacht (weder vom Senat noch vom AK GEM). Die Kombination von Grundausstattung für LES und Nachsteuerungsmöglichkeit wird daher nun vom AK GEM ausdrücklich begrüßt.

Es wird darauf hingewiesen, dass u.E. in der Beiratsempfehlung ein Druckfehler enthalten ist: Es muss in Bezug auf die ISS von einer Spreizung von 2,5% bis 9 % (nicht 8%) ausgegangen werden.

14 Verbindliche Kooperation an den Schnittstellen

Zustimmung! Hier sind auch mit den freien Trägern im Kita-Bereich und mit den Kammern im Ausbildungsbereich umgehend Absprachen zu entwickeln.

15 Gesamtbereich berufliche Bildung

Zustimmung! Ein Gesamtkonzept sollte bis Ende des Jahres vorliegen, damit es öffentlich diskutiert werden kann.

16 Räumliche Voraussetzungen für Inklusion

Zustimmung!

17 Fort- und Weiterbildung

Zustimmung; erforderlich ist eine Klärung, inwieweit hier bezirksübergreifende, für das Land Berlin spezifische Angebote entwickelt, finanziert und zentral in Berlin vorgehalten werden können.

18 Verlässliche Assistenz auch in der Ganztagsschule

Zustimmung!

19 Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe

Diese richtige Forderung, die auch im Senatsplan enthalten ist, hat jedoch bislang nicht zu mehr als unverbindlichen Appellen geführt. Die Bildungsverwaltung ist hier dringend aufgefordert, endlich strukturelle Vorschläge vorzulegen!

20 Einrichtung von Projektgruppe Inklusion, Fachbeirat und Foren

Zustimmung! Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass das Land Berlin seine Entscheidungen weiter hinauszögert!

Offene Fragen aus Sicht des AK GEM:

  • Es fehlen Aussagen zur Leistungsbewertung, zum Übergang Grundschule/ Sekundarschule I und zu den Abschlüssen (Portfolio-Frage usw.).
  • Nur kursorisch wird auf Gymnasien Bezug genommen. Es sollte in einer Arbeitsgruppe geklärt werden, in welcher Form Gymnasien in den inklusiven Prozess – mehr als nur in Form zielgleicher Integration – einbezogen werden können.
  • Die sonderpädagogische Grundausstattung der öffentlichen Schulen geht auch in den Zuweisungsfaktor an Schulen in freier Trägerschaft ein, ohne dass diese Schulen bislang diese Mittel für sonderpädagogische Förderarbeit einsetzen müssen (keine Zweckbindung) und dies in der Regel auch nicht tun. Der AK GEM hat darauf in seiner gesonderten Stellungnahme vom 25.06.2009 verwiesen. Weder in der Senatsvorlage noch im Beirat wird auf dieses Problem eingegangen.

Der AK GEM fordert Senat und Parlament auf, die inklusive Schulentwicklung zügig umzusetzen, damit im Schuljahr 2014/15, wie vom Beirat vorgeschlagen, damit begonnen werden kann.