Stellungnahme des AK GEM zum Verhältnis Schule – Jugendhilfe unter integrationspädagogischen Gesichtspunkt Der AK GEM begrüßt es, dass im Entwurf des neuen Berliner Schulgesetzes in den Grundsätzen eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe gefordert wird (§ 4). Diese engere Zusammenarbeit ist nicht nur im Rahmen der erweiterten Halbtagsschule und der Ganztagsschule erforderlich, sondern sollte generell von jeder Schule und jedem Jugendamt realisiert werden. Um dieses Näherkommen zweier oftmals sich sehr fern stehender Institutionen, die auch verwaltungstechnisch getrennt sind, zu erleichtern, halten wir folgendes für erforderlich:
- Die Zuständigkeit innerhalb der Jugendämter sollte nicht mehr wie bisher nach Straßen, sondern mindestens im Grundschulbereich nach Einzugsgebieten der Schulen organisiert wird, damit eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Einzelschule und entsprechenden Sachbearbeitern geschaffen wird.
- Auf Landesebene sollte eine in der Bildungsverwaltung verankerte Koordinierungsstelle zwischen Schule und Jugendhilfe geschaffen werden. Aufgabe sollte die rechtliche, verwaltungsinterne Hilfe für die Bezirke bei der Umsetzung einer verbesserten Zusammenarbeit, die Erstellung von Info-Material, die Organisierung von Tagungen und die Aufarbeitung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern sein. Das Land Brandenburg hat solch eine Koordinierungsstelle (mit je einer Stelle aus dem Schul- und dem Jugendbereich) geschaffen und damit große Akzeptanz erfahren.
- Mit dieser Koordinierungsstelle sollten Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Schulschwänzerprojekten , der schulischen Arbeit mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern (Schülern im Bereich sozialer und emotionaler Förderung) und andere Schwerpunkte (ggf. auch im Bereich von Jugendgewalt) vernetzt werden, so dass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch gewährleistet ist und keine Doppelarbeit stattfindet.
Für den AK GEM Prof. Dr. U. Preuss-Lausitz