Der AK GEM begrüßt, dass mit diesem neuen Rundschreiben alle Grundschulen aufgefordert werden, ihr eigenes Differenzierungskonzept zu entwickeln und vorzulegen. Er erkennt an, dass das Rundschreiben im Vergleich zum Rundschreibenentwurf vom 15.5.2000 offener gehalten ist und den Grundschulen die Möglichkeit eingeräumt wird, in ihrem Differenzierungskonzept die spezifische Situation ihrer Schule zu berücksichtigen. Der AK GEM kritisiert jedoch, dass mit diesem Rundschreiben weiterhin, wenn auch in abgemilderter Form, an der äußeren Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache in zwei Niveaustufen als Regelform festgehalten wird. Diese selektive Tendenzen fördernde Form der Differenzierung ist kein Beitrag zur Qualitätsverbesserung, sondern behindert Grundschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zur individuellen Förderung im gemeinsamen Unterricht. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die diesbezüglichen Begründungen von Prof. Dr. Hans Eberwein (Freie Universität Berlin) in seiner Stellungnahme vom 3.7.2000 zum Rundschreibenentwurf „Äußere Differenzierung in den Klassen 5 und 6“. Der AK GEM kritisiert insbesondere, dass die besonderen Belange der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen in diesem Rundschreiben keinerlei Beachtung finden. Der AK GEM empfiehlt allen Grundschulen, die Aufgaben des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen wahrnehmen, bei der Ausarbeitung ihres Differenzierungskonzeptes integrationsfördernde Formen innerer und äußerer Differenzierung zu wählen (z.B. Wochenplanarbeit, klassenstufenübergreifende Projektarbeit, spezielle Übungsgruppen, Interessenkurse) und auf Formen der Fachleistungsdifferenzierung in zwei Niveaustufen grundsätzlich zu verzichten. Der AK GEM erwartet von der Senatsschulverwaltung, dass solche integrationsfördernden und nicht selektiv wirkenden Differenzierungskonzepte grundsätzlich genehmigt werden.